Politische Zugehörigkeit
Ehe Karl der Große die
Sachsen um 800 endgültig in das fränkische Reich
eingliederte, hatten diese über Jahrhunderte hinweg das Land
bewohnt und sich in dieser Zeit eine eigene politische Ordnung
geschaffen. Grundlage dieser Ordnung war die sächsische Auffassung
von der Freiheit der Person und des Besitzes. Zwar gab es auch schon
bei den Sachsen so genannte Grundherrschaften, wie der große
Grundbesitz des Herzogs Widukind und anderer adeliger
Sachsenführer beweist. Es scheint aber sicher zu sein, dass sich
im Raum des früheren Amtes Meppen, vor allem aber auf dem
Hümmling, der alte freie und selbständige Bauernstamm
gehalten hat. Die abgeschlossene Lage des Gebietes und die Kargheit des
Bodens war dafür wohl ursächlich.
Der Hümmling wurde daher von den großen Ereignissen der
Geschichte kaum berührt.
Die politische Zugehörigkeit von Werlte wechselte häufig im
Laufe der Jahrhunderte.
In der Schenkungsurkunde Kaiser Ludwig des Frommen vom 07.12.834, durch
die dem Kloster Corvey die Missionszelle im „Agrodingo“ (
Agradingau = Abgrenzung waren wahrscheinlich die Kreise Aschendorf,
Hümmling und Meppen) übertragen wird, fehlen
bedauerlicherweise die Namen der zugehörigen Kirchen. Wir
können sicherlich aber davon ausgehen, dass unter den
übertragenen Kirchen auch die von Sögel, Werlte, Aschendorf,
Lathen, Bokeloh und Meppen waren. Sie sind nach
„Diepenbrock“ die ältesten Gemeinden des Emslandes.
Durch diese genannte Schenkung gelangte Werlte zum Herrschaftsbereich
des Klosters Corvey, das fortan von den Zinsbauern des Nordlandes
Einkünfte bezog.
Zur Verwaltung des Landes hatte Karl der Große so genannte
Gaugrafen als Verwaltungsbeamte eingesetzt, die in seinem Namen
Gerichtstage abhielten, die Heerzüge anführten und
steuerliche Abgaben einzogen. Einigen dieser eingesetzten Gaugrafen
gelang es, durch diese Tätigkeiten zu großem Einfluss und
großen Besitztümern zu gelangen. Zu diesen Grafen
zählten im Hümmling die Grafen von Tecklenburg.
Alle kirchlichen Einrichtungen, wie Bistümer und Klöster,
mussten nach einer Verordnung Karls des Großen einen Schutzherren
haben. Diese Schutzherrn wurden unter den weltlichen Grafen
ausgewählt. Sie nannten sich Vögte. Dieses Amt als
Kirchenvogt gelangte ebenfalls in die Hände des Grafen von
Tecklenburg.
Das Gebiet, das dem Bischof von Münster übertragen wurde,
bildete fortan bis 1803 das so genannte „Niederstift
Münster“. Damit unterstand der Hümmling in kirchlichen
Fragen weiterhin dem Bischof von Osnabrück, in weltlichen und
politischen Dingen aber dem Bischof von Münster als neuem
Landesherrn.
Werlte gehörte zum Amt Meppen, das von einem Drosten, dem
höchsten Verwaltungsbeamten des Fürstbischofs, verwaltet
wurde. Der Drost war zugleich der Aufsichtsbeamte über die niedere
Gerichtsbarkeit. Ihm zur Seite gestellt war ein Rentmeister als
Gehilfe, der die eigentlichen Amtsgeschäfte führte. Das Amt
Meppen war untergliedert in 6 so genannte Gogerichtsbezirke. Daraus
wurden die späteren Untergerichte: Aschendorf, Düthe
(Lathen), Haren, Meppen, Haselünne und Sögel (Hümmling).
Das Gericht Hümmling umfasste die Kirchspiele Sögel mit
Börger, Stavern, Wahn und Werpeloh sowie Werlte mit Esterwegen,
Hüven, Lahn, Lorup, Vrees, Wehm und Wieste (Bockholte war noch
nicht von Werlte getrennt).
Diese Herrschaft des Fürstenbistums Münster bestand bis zum
Jahre 1803, als durch den Reichsdeputationshauptschluss unter dem Druck
Napoleons die geistlichen Territorien aufgelöst wurden zur
Entschädigung von Fürsten, die links des Rheins Besitzungen
gehabt haben.
Der Herzog von Arenberg übernahm von Napoleon das Amt Meppen mit
dem Hümmling. Von 1810 bis 1813 war der Hümmling
französisches Staatsgebiet (Kanton Sögel im Arrondissement
Lingen, Department Oberems).
Nach dem Ende der Napoleonischen Herrschaft wurde das Emsland und damit
auch der Hümmling im Jahre 1814 dem Königreich Hannover
angegliedert.
Im Jahre 1866 wurde das Königreich Hannover dem preußischen
Staat als Provinz Hannover eingegliedert.
(Exkurs:
Zur historischen Entwicklung der deutschen Gemeindeverfassung)
1885 wurden die Ämter in Kreise umgewandelt. Damit wurde der
Hümmling zum selbständigen Kreis mit Sitz in Sögel. 1932
erfolgte dann die Zerschneidung des Kreises Hümmling. Der
nördliche Teil wurde mit Aschendorf zum Kreis
Aschendorf-Hümmling vereinigt, der südliche Teil (Stavern,
Berßen, Lähden, Holte, Herßum, Vinnen, Wachtum) wurde
dem Kreis Meppen zugeschlagen.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde am 01.11.1946 aus den Ländern
Braunschweig, Oldenburg, Schaumburg-Lippe sowie der Provinz Hannover
(wozu Werlte gehörte) das Land Niedersachsen gebildet.
Der gesamte Kreis Aschendorf-Hümmling bestand bis zur Kreisreform
im Jahre 1979. Die ehemaligen Kreise Aschendorf-Hümmling, Meppen
und Lingen wurden zum Großkreis Emsland vereint.
Mit den Ortsteilen Bockholte, Wehm, Wieste und Ostenwalde (die bisher
selbständige Gemeinden waren) bildet Werlte seit dem 01.01.1973
eine Einheitsgemeinde.
Werlte ist auch Sitz der Samtgemeinde Werlte seit dem 01.01.1973 mit
den Gemeinden Lahn, Lorup, Rastdorf, Vrees und Werlte.
Die Bürgermeister der Gemeinde Werlte waren:
Joan Bernd Tormann (1808 – 1812)
Wilhelm Bruns (1812 – 1821)
Wilhelm Thieben (1821 – 1827)
Nicolaus Lindemann (1827 – 1829)
Johann Kreutzmann ( 1829 – 1833)
Johann Stevens (1833- 1836)
Lambert H. Thien (1836 – 1839)
Nicolaus Fuhler (1839 – 1845)
Johann Stevens (1845 – 1851)
H.D. Hömmen (1851 – 1854)
B.W. Janßen (1854 – 1866)
H. Hömmen (1866 – 1878)
H. Thomes (1878 – 1896)
B. Nortmann (1896 – 1908)
B. Breher ( 1908 – 1923)
Johann Plaggenborg (1923 – 1961)
Bernhard Nortmann (1961 – 1964)
Heinrich Antons (1964 – 1975)
Josef Hanekamp (1975 – 1996)
Heinrich Bollen (1996 – 2001)
Willfried Lübs (2001- 2016)
Daniel Thele (2016- heute)